Möglicher Wasserschaden: Versicherung immer informieren

11.07.2008
Pressemitteilung

Von: konsumo.de - Köln

Bei verspäteter Meldung erlischt der Versicherungsschutz
Wasserschaden Dach

(Foto: pixelio.de)

Wer bei der Renovierung auf Umstände trifft, die möglicherweise auf einen Wasserschaden zurückzuführen sind, sollte vorsorglich seine Versicherung informieren. Das beschloss der Bundesgerichtshof. In diesem Fall habe der Kläger sein Haus renovieren lassen und nasse Holzbalken zutage gefördert. Erst nach Abschluss der Renovierungsarbeiten wurde festgestellt, dass es sich um einen Wasserschaden handelt.

Der Hausbesitzer wollte seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen, da die Kosten für das Austauschen der nassen und morschen Balken die Renovierung erheblich verteuerten. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, da der Schaden ihrer Meinung nach zu spät gemeldet worden war. Der Bundesgerichtshof sah das genauso: Eine Meldung hätte schon beim Fund der nassen Balken erfolgen müssen.

Rechtzeitige Mitteilung nötig

Dem Mann hätten kenntnisbegründende Umstände vorgelegen, die auf einen Versicherungsfall als mögliche Ursache hingedeutet hätten. Das alleine reicht, um die Versicherung einschalten zu müssen, wenn sie den Schaden regulieren soll, begründeten die Richter. Wer das unterlassen würde oder zu spät nachhole, hätte keinen Anspruch auf eine Schadensregulierung (AZ: IV ZR 227/06). ddp/TN